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AgITO Webdesign Lindau
Allgemeine Geschäftsbedingungen


AgITO | webdesign & consulting
Dipl.-Kffr. Anja Wüst
88131 Lindau
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen von AgITO Webdesign:
 
§ 1 Vertragsschluss
 
Für Verträge mit AgITO gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen. Angebote von AgITO in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform. Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig.
 
§ 2 Leistungsumfang
 
AgITO bietet folgende Leistungen an: Erstellung, Anpassung und Pflege von Websites sowie sonstige Grafikdienstleistungen. AgITO erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von AgITO, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss AgITO nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von AgITO zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann AgITO dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit AgITO schriftlich darauf hingewiesen hat. AgITO ist zu Teillieferungen berechtigt.
 
§ 3 Preise und Zahlung
 
Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z. B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge a) des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form, b) von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter, c) von Aufwand für Lizenzmanagement, d) in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Der Kunde muss damit rechnen, dass AgITO die Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann AgITO Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen. AgITO ist berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen.
AgITO ist berechtigt, bei unvollständiger Bezahlung - nach erfolgter Mahnung - dem Kunden gemäß §7 das Nutzungsrecht für die Webpage zu entziehen und die Seite vom Netz zu nehmen.
 
§ 4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
 
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Ist für die Leistung von AgITO die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Bei Verzögerungen infolge von a) Veränderungen der Anforderungen des Kunden, b) unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie AgITO. nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, c) Problemen mit Produkten Dritter (z. B. Software anderer EDV-Hersteller), verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend. Soweit AgITO ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für AgITO unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für AgITO keine nachteiligen Rechtsfolgen ein. Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
 
§ 5 Abnahme
 
Der Kunde wird die Leistungen von AgITO nach Maßgabe der von AgITO zu seiner Unterstützung vorgelegten Checklisten unverzüglich abnehmen, sobald AgITO die Abnahmebereitschaft mitteilt. Die Leistungen von AgITO gelten als abgenommen, wenn AgITO die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat a) und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 7 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert, b) oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder AgITO damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von AgITO erbrachten Leistungen beruht. Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.
 
§ 6 Mitwirkungspflicht
 
Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen. Soweit AgITO dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit AgITO keine Korrekturaufforderung erhält. Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichenden Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen. Wenn AgITO dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung. Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von AgITO wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde AgITO unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten. Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.
 
§ 7 Nutzungsrechte
 
AgITO räumt dem Kunden ein einfaches/ausschließliches/mit Ausnahme der Verwenderin ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt AgITO Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von AgITO. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, AgITO über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen. AgITO geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt. Der Kunde ist verpflichtet, AgITO über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder AgITO dabei zu unterstützen. Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von AgITO z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er AgITO unverzüglich darüber informieren.
 
§ 8 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise
 
Der Kunde räumt AgITO das Recht ein, das Logo von AgITO und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von AgITO zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber. AgITO behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
 
§ 9 Pflicht des Kunden zur Datensicherung
 
Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
 
§ 9.1 Haftungsausschluss bei Pflichtverstößen des Kunden;
 
AgITO Webdesign haftet nicht für Schäden, die der Kunde auf Grund der Nichtbeachtung des Vertrages und seiner Bestandteile, insbesondere dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, oder durch widmungswidrige Verwendung verursacht hat.
 
§ 9.2 Schutz des Internetzugangs
 
Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Er haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Kunden oder durch Weitergabe an Dritte entstehen. Der Kunde haftet für alle Entgeltforderungen aus Kommunikationsdienstleistungen sowie sonstige Ansprüche aus Kommunikationsdienstleistungen, die aus der Nutzung seines Anschlusses bzw seiner Zugangsdaten (auch durch Dritte) resultieren, sofern die missbräuchliche Nutzung nicht von AgITO Webdesign zu vertreten ist. Weitergehende Schadenersatzansprüche und allfällige sonstige Ansprüche von AgITO Webdesign bleiben unberührt.
 
§ 10 Datenschutz und Geheimhaltung
 
AgITO speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung) nur mit deren Einwilligung. Auf Antrag erhalten Sie unentgeltlich Auskunft zu den über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten. Wenden Sie sich hierzu bitte an Anja Wüst, AgITO Webdesign. Siehe dazu auch die Datenschutzbestimmungen
Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen. Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. AgITO weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.
 
§ 10.1 Haftungsausschluss von AgITO Webdesign hinsichtlich übertragener Daten; Schäden durch Viren, Hacker etc
 
AgITO Webdesign haftet nicht für die Sicherheit und Geheimhaltung vom Kunden abgefragter Daten / Dokumente aus dem Internet . Dies gilt auch für von ihm erhaltene E-Mails und potenziell enthaltene Viren .. AgITO Webdesign haftet auch dann nicht, wenn der Kunde den Zugang zu diesen Daten / Dokumenten über einen Link / Login von der Homepage des Kunden oder über eine Information durch AgITO Webdesign erhält. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, daß die Nutzung des Internets mit Unsicherheiten verbunden ist (z.B. Viren, trojanische Pferde, Angriffe von Hackern, Einbrüche in WLAN-Systeme etc.). AgITO Webdesign übernimmt dafür keine Haftung.
 
§ 11 Kündigung
 
Bei Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens 3 Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 3 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 7 - Nutzungsrechte - und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann . AgITO fristlos kündigen.
 
§ 12 Mitteilungen
 
Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an. Die E-mail muss den Namen und die E-mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend. Die Verbindlichkeit der E-mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer Kündigung, bei Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.
 
§ 13 Anwendbares Recht und Erfüllungsort
 
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird von AgITO vereinbart. Als Gerichtsstand wird in diesem Fall Lindau vereinbart.
 
§ 14 Salvatorische Klausel
 
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.

AgITO Webdesign


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